Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schumann GmbH Sicherheitstechnik
Schützenhof 14-18
58636 Iserlohn

Telefon: 0 23 71 / 54 72 9-00 E-Mail: info@schumann-sicherheit.de

Handelsregister
HRB 1040, Amtsgericht Iserlohn
USt-ID
DE 125580177
Vertretungsberechtigt
Dietmar Korbeslühr
Timo Neise

Allgemeine Vorbemerkungen

1. Einordnung der Vertragsarten

  1. Die nachfolgenden Bedingungen unterscheiden zwischen Kaufverträgen und Werkverträgen. Kaufverträge betreffen insbesondere die Lieferung und Übereignung von Waren, Komponenten, Ersatzteilen oder sonstigen beweglichen Sachen.
  2. Werkverträge betreffen insbesondere Planung, Errichtung, Montage, Instandsetzung, Änderung, Erweiterung, Wartung oder vergleichbare Leistungen, bei denen Schumann GmbH einen bestimmten werkvertraglichen Erfolg schuldet.
  3. Soweit ein Vertrag sowohl Kauf- als auch Werkvertragselemente enthält, gilt für den jeweiligen Leistungsteil die sachnähere Regelung. Ergänzende individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsverzeichnisse, Auftragsbestätigungen und technische Beschreibungen gehen diesen AGB vor.

2. Vorrang individueller Vereinbarungen

  1. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie in Textform, schriftlich oder in einer sonst nachvollziehbaren Form dokumentiert sind.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Schumann GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Eine vorbehaltlose Leistungserbringung oder Lieferung gilt nicht als Zustimmung zu fremden Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für private Endkunden (B2C): Kaufverträge

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Bedingungen gelten für Kaufverträge zwischen Schumann GmbH und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
  2. Vertragspartner des Verbrauchers ist die Schumann GmbH Sicherheitstechnik, Schützenhof 14-18, 58636 Iserlohn, Telefon 0 23 71 / 54 72 9-00, Handelsregister HRB 1040, Amtsgericht Iserlohn, USt-ID gemäß § 27a UStG: DE 125580177. Vertretungsberechtigte geschäftsführende Gesellschafter sind Dietmar Korbeslühr und Timo Neise.
  3. Zwingende Verbraucherrechte, gesetzliche Informationspflichten und etwaige Widerrufsrechte bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt

  1. Die Bestellung des Verbrauchers stellt ein verbindliches Angebot dar. Schumann GmbH kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Auftragsbestätigung, Lieferung der Ware oder eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung annehmen.
  2. Vertragsgegenstand ist die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Produktbeschreibung bezeichnete Ware einschließlich vereinbarten Zubehörs, Anleitungen und sonstiger vereinbarter Unterlagen.
  3. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung auf offensichtliche Unrichtigkeiten bei Name, Adresse, Ware, Menge, Maßangaben und technischen Daten zu prüfen und Schumann GmbH unverzüglich auf Abweichungen hinzuweisen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  2. Liefer-, Versand-, Verpackungs-, Montage- oder sonstige Zusatzkosten werden gesondert ausgewiesen, soweit sie anfallen.
  3. Zahlungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, mit Vertragsschluss, Lieferung oder Rechnungsstellung fällig. Die jeweils angebotenen Zahlungsarten ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung.

§ 4 Lieferung, Annahmeverzug und Gefahrübergang

  1. Lieferzeiten ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Voraussetzung ist, dass der Verbraucher alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbringt.
  2. Kommt der Verbraucher in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, kann Schumann GmbH den hierdurch entstehenden Mehraufwand nach den gesetzlichen Vorschriften ersetzt verlangen. Dem Verbraucher bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware auf den Verbraucher über, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Schumann GmbH.
  2. Vor Eigentumsübergang hat der Verbraucher die Ware pfleglich zu behandeln und Schumann GmbH unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die Ware zugreifen oder Ansprüche daran geltend machen.

§ 6 Mängelrechte

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich nach der vereinbarten Produktbeschreibung, insbesondere nach Art, Menge, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität und sonstigen vereinbarten Merkmalen.
  2. Abweichungen von objektiven Anforderungen sind nur dann vereinbart, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich und gesondert hierüber informiert wurde und der Abweichung ausdrücklich zugestimmt hat.
  3. Bei einem Mangel kann der Verbraucher nach den gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung verlangen. Schumann GmbH kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  4. Während der Nacherfüllung sind Rücktritt und Minderung grundsätzlich erst nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Gesetzliche Fälle, in denen eine Fristsetzung entbehrlich ist, bleiben unberührt.
  5. Bei Waren mit digitalen Elementen bleiben die besonderen gesetzlichen Regelungen zu Aktualisierungen unberührt. Unterlässt der Verbraucher eine ordnungsgemäß bereitgestellte Aktualisierung trotz entsprechender Information, haftet Schumann GmbH nicht für Mängel, die allein auf das Unterlassen oder eine unsachgemäße Installation dieser Aktualisierung zurückzuführen sind.
  6. Die gesetzliche Verjährungsfrist für neue Waren beträgt zwei Jahre ab Ablieferung. Bei gebrauchten Waren kann die Verjährungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden, soweit dies gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart ist. Zwingende Sonderregelungen bleiben unberührt.

§ 7 Haftung

  1. Schumann GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, im Rahmen übernommener Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Schumann GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Schumann GmbH.

§ 8 Verbraucherstreitbeilegung

  1. Schumann GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes erklärt wird.
  2. Hinweis: Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie gesetzlich anwendbar sind.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für private Endkunden (B2C): Werkverträge

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für Werkverträge zwischen Schumann GmbH und Verbrauchern, insbesondere für Montage-, Installations-, Instandsetzungs-, Wartungs-, Planungs- und Anpassungsleistungen.
  2. Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
  3. Zwingende Verbraucherrechte und gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Der vom Verbraucher erteilte Auftrag ist ein verbindliches Angebot. Schumann GmbH kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen.
  2. Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, den vereinbarten Plänen, technischen Unterlagen und der Auftragsbestätigung.
  3. Öffentliche Aussagen, Prospekte oder Produktdarstellungen sind nur dann Bestandteil der geschuldeten Beschaffenheit, wenn sie im Vertrag ausdrücklich einbezogen werden.
  4. Schumann GmbH erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen technischen Normen, soweit diese auf die jeweilige Leistung anwendbar sind.

§ 3 Unterlagen, Urheberrechte und Software

  1. Pläne, Zeichnungen, Schließpläne, Kalkulationen, technische Unterlagen und Konzepte bleiben bis zum Vertragsschluss Eigentum von Schumann GmbH; Urheber- und Schutzrechte verbleiben bei Schumann GmbH oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
  2. Der Verbraucher darf solche Unterlagen ohne Zustimmung von Schumann GmbH nicht vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen.
  3. Soweit Software überlassen oder eingerichtet wird, erhält der Verbraucher nur die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Eigenmächtige Änderungen, Vervielfältigungen oder Eingriffe sind unzulässig, soweit sie nicht zwingend gesetzlich erlaubt sind.

§ 4 Preise, Zahlung und Zusatzaufwand

  1. Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  2. Zahlungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, nach Rechnungserhalt sofort fällig. Abschlagszahlungen können nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden.
  3. Wird eine Leistung nach Aufwand abgerechnet, umfasst die Vergütung insbesondere Arbeitszeit, Vorbereitungs-, Reise- und Laufzeiten, Dokumentation, Material, Verschnitt, Fahrtkosten, Fracht, Verpackung und vereinbarte Zuschläge.
  4. Zusätzlicher Aufwand, der durch Änderungswünsche, Wartezeiten, fehlenden Zugang, unvollständige Angaben oder nicht rechtzeitig erbrachte Vorleistungen entsteht, kann gesondert berechnet werden.

§ 5 Mitwirkung des Verbrauchers

  1. Der Verbraucher stellt alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen bereit und ermöglicht Schumann GmbH den erforderlichen Zugang zu Räumen, Anlagen, Leitungen, Anschlüssen und sonstigen Einsatzorten.
  2. Vor Beginn von Montagearbeiten informiert der Verbraucher Schumann GmbH über verdeckte Leitungen, bauliche Besonderheiten, statische Vorgaben und sonstige Umstände, die für eine sichere und fachgerechte Ausführung wesentlich sind.
  3. Branchenfremde Vorarbeiten wie Maurer-, Erd-, Stemm-, Gerüst-, Verputz-, Maler- oder Elektrovorleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich von Schumann GmbH übernommen wurden. Andernfalls sind sie rechtzeitig und fachgerecht durch den Verbraucher zu veranlassen.

§ 6 Ausführung, Fristen und höhere Gewalt

  1. Die Ausführung beginnt erst, wenn die technischen und organisatorischen Einzelheiten geklärt sind und die vom Verbraucher zu schaffenden Voraussetzungen vorliegen.
  2. Änderungs- oder Ergänzungswünsche können die Ausführungszeit verlängern und zusätzliche Kosten auslösen. Sie sollen vor Umsetzung in Textform festgehalten werden.
  3. Schumann GmbH ist zu zumutbaren Teilleistungen berechtigt.
  4. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von Schumann GmbH zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

§ 7 Abnahme und Gefahrübergang

  1. Nach Fertigstellung ist der Verbraucher verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
  2. Die Abnahme kann ausdrücklich, durch Nutzung, Inbetriebnahme oder durch Ablauf einer angemessenen Prüffrist erfolgen, sofern Schumann GmbH den Verbraucher auf die Bedeutung seines Verhaltens hingewiesen hat.
  3. Mit Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Verbraucher über, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Fernservice und IT-Sicherheit

  1. Soweit vereinbart, kann Schumann GmbH Diagnose-, Service- oder Wartungsleistungen per Fernzugriff erbringen. Der Fernzugriff erfolgt über geeignete technische Verfahren und nur im erforderlichen Umfang.
  2. Der Verbraucher ist für die Bereitstellung der vereinbarten Verbindung und einen angemessenen Schutz seiner eigenen IT-Umgebung verantwortlich.
  3. Werden sicherheitsrelevante Anlagen während eines Serviceeinsatzes zeitweise abgeschaltet oder eingeschränkt, hat der Verbraucher im Rahmen des Zumutbaren geeignete Ersatzmaßnahmen zu treffen, sofern Schumann GmbH ihn hierauf hingewiesen hat.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Schumann GmbH, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes geworden sind.
  2. Bei Zahlungsverzug kann Schumann GmbH nach den gesetzlichen Voraussetzungen die Herausgabe oder den Ausbau solcher Gegenstände verlangen, die ohne wesentliche Beschädigung entfernt werden können.

§ 10 Mängelrechte bei Werkleistungen

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts wirksam und zulässig abweichend geregelt ist.
  2. Bei einem Mangel hat der Verbraucher Schumann GmbH zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben, soweit eine Fristsetzung nicht gesetzlich entbehrlich ist.
  3. Schumann GmbH kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Leistung neu erbringen, sofern die gewählte Art der Nacherfüllung für den Verbraucher zumutbar ist und gesetzliche Rechte nicht eingeschränkt werden.
  4. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist stehen dem Verbraucher die gesetzlichen Rechte auf Minderung, Rücktritt, Selbstvornahme und Schadensersatz nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu.
  5. Für Mängel, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung, eigenmächtige Änderungen, Eingriffe Dritter, ungeeignete Betriebsmittel, äußere Einflüsse oder vom Verbraucher beigestellte Komponenten zurückzuführen sind, haftet Schumann GmbH nicht, soweit Schumann GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat.
  6. Für Bauwerke und darauf bezogene Planungs- oder Überwachungsleistungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für andere Werkleistungen gelten die gesetzlichen Fristen, soweit keine wirksame einzelvertragliche Abweichung vereinbart wurde.

§ 11 Software und digitale Bestandteile

  1. Schumann GmbH weist darauf hin, dass komplexe Software nach dem Stand der Technik nicht in jeder denkbaren Nutzungssituation absolut fehlerfrei sein kann. Geschuldet ist die vereinbarte Eignung für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
  2. Updates, sicherheitsrelevante Aktualisierungen und technische Anpassungen können zur ordnungsgemäßen Nutzung erforderlich sein. Der Verbraucher wird hierüber informiert, soweit Schumann GmbH hierzu verpflichtet ist.
  3. Für das Zusammenspiel mit vom Verbraucher beigestellter Hard- oder Software, Netzwerken, Telekommunikationsanschlüssen oder sonstiger Infrastruktur haftet Schumann GmbH nur, soweit dies vereinbart oder von Schumann GmbH zu vertreten ist.

§ 12 Haftung

  1. Schumann GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, übernommenen Garantien, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Schumann GmbH nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Datenschutz

  1. Schumann GmbH und der Verbraucher beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften.
  2. Soweit für die Leistungserbringung personenbezogene Daten Dritter betroffen sind, stellt der Verbraucher die hierfür erforderlichen Informationen, Erklärungen oder Berechtigungen bereit, soweit dies rechtlich erforderlich und ihm zumutbar ist.

§ 14 Verbraucherstreitbeilegung

  1. Schumann GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht im Einzelfall eine Teilnahme erklärt wird.
  2. Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie gesetzlich anwendbar sind.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden (B2B): Kaufverträge

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für Kaufverträge zwischen Schumann GmbH und Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
  2. Sie gelten für alle Lieferungen, Angebote und kaufvertraglichen Nebenleistungen von Schumann GmbH. Bei laufender Geschäftsbeziehung gelten sie auch für künftige Kaufverträge, ohne dass Schumann GmbH erneut auf sie hinweisen muss.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote von Schumann GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.
  2. Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. Schumann GmbH kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Auftragsbestätigung, Auslieferung der Ware oder sonstige eindeutige Annahmeerklärung annehmen.
  3. Mündliche Nebenabreden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Schumann GmbH in Textform bestätigt werden.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, Auftragsbestätigungen, Maßangaben, Mengen, technische Daten, Schließpläne, Planungsunterlagen und sonstige Spezifikationen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Abweichungen spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen in Textform mitzuteilen. Ohne fristgerechten Hinweis gelten die bestätigten Angaben als Grundlage der Lieferung.

§ 3 Unterlagen, Planungen und Schutzrechte

  1. An Kalkulationen, Zeichnungen, Schließplänen, technischen Ausarbeitungen, Konzepten und sonstigen Unterlagen behält sich Schumann GmbH Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte vor.
  2. Der Kunde darf solche Unterlagen ohne vorherige Zustimmung von Schumann GmbH nicht vervielfältigen, verwerten oder Dritten zugänglich machen. Kommt der Vertrag nicht zustande, sind die Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen.

§ 4 Preise, Versand und Nebenkosten

  1. Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Preise gelten ab Lager bzw. ab dem vereinbarten Versandort. Verpackung, Versand, Versicherung, Fracht, Expresszuschläge, behördliche Gebühren und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.
  3. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Lieferung mehr als vier Monate und erhöhen sich danach Material-, Lohn-, Energie-, Fracht-, Lieferanten- oder Abgabenkosten, ist Schumann GmbH zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt. Übersteigt die Anpassung zehn Prozent des vereinbarten Nettopreises, kann der Kunde vom betroffenen Vertragsteil zurücktreten.

§ 5 Lieferung, Teillieferung und Gefahrübergang

  1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Voraussetzung für den Fristbeginn ist, dass alle vom Kunden zu beschaffenden Informationen, Freigaben, Anzahlungen und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorliegen.
  2. Schumann GmbH ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können gesondert abgerechnet werden.
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager oder den Versandort verlässt oder dem Kunden zur Abholung bereitgestellt wurde.
  4. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Streik, behördlichen Maßnahmen, Cyberangriffen, Naturereignissen oder sonstigen von Schumann GmbH nicht zu vertretenden Umständen verlängern Lieferfristen angemessen.

§ 6 Zahlung, Verzug und Aufrechnung

  1. Rechnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Montage- oder projektbezogene Lieferungen können mit kürzeren Zahlungszielen oder Abschlägen vereinbart werden.
  2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Schumann GmbH kann weitere Lieferungen zurückhalten, Vorauszahlung verlangen oder angemessene Sicherheiten fordern, wenn Zweifel an der Leistungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Kunden bestehen.
  3. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Schumann GmbH.
  2. Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern, verarbeiten oder einbauen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung zugunsten Dritter ist unzulässig.
  3. Forderungen aus Weiterverkauf, Verarbeitung, Verbindung oder Einbau der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe der gesicherten Forderungen an Schumann GmbH ab. Schumann GmbH nimmt die Abtretung an.
  4. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde Schumann GmbH unverzüglich zu informieren und alle zur Rechtswahrung erforderlichen Unterlagen bereitzustellen.
  5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen erheblich, wird Schumann GmbH auf Verlangen Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.

§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelrechte

  1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel nach Maßgabe des § 377 HGB in Textform zu rügen.
  2. Bei berechtigter Mängelrüge leistet Schumann GmbH nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde hat Schumann GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie berechtigt verweigert, kann der Kunde nach den gesetzlichen Voraussetzungen mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen.
  4. Mängelansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in zwölf Monaten ab Ablieferung. Für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Fristen.
  5. Keine Mängelrechte bestehen für Schäden durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Montage durch Dritte, fehlende Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, Überspannung, nicht freigegebene Änderungen oder nicht von Schumann GmbH zu vertretende äußere Einflüsse.

§ 9 Haftung

  1. Schumann GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Schumann GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

§ 10 Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist, soweit zulässig, der Sitz von Schumann GmbH.
  3. Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der für den Sitz von Schumann GmbH zuständige Gerichtsstand.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden (B2B): Werkverträge

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für werkvertragliche Leistungen von Schumann GmbH gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Hierzu zählen insbesondere Planung, Montage, Errichtung, Erweiterung, Instandsetzung, Wartung und technische Anpassung von Anlagen, Systemen und Komponenten im Tätigkeitsbereich von Schumann GmbH.
  3. Soweit Bauleistungen erbracht werden und die VOB/B wirksam vereinbart wird, gelten deren Bestimmungen ergänzend und vorrangig vor abweichenden Regelungen dieser AGB.

§ 2 Vertragsschluss, Leistungsbeschreibung und technische Standards

  1. Art und Umfang der werkvertraglichen Leistung ergeben sich aus Angebot, Auftrag, Auftragsbestätigung, Leistungsverzeichnis, Plänen, technischen Beschreibungen und etwaigen Projektunterlagen.
  2. Bestellungen oder Aufträge des Kunden kann Schumann GmbH innerhalb von zwei Wochen annehmen.
  3. Schumann GmbH erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und nach den einschlägigen technischen Normen, soweit diese für die konkrete Leistung anwendbar sind.
  4. Technische Änderungen während der Ausführung bleiben zulässig, wenn sie aufgrund technischer Entwicklung, Lieferbarkeit, Sicherheit, Normanforderungen oder Funktionsfähigkeit sachgerecht sind, die vereinbarte Leistung gleichwertig bleibt und dem Kunden zumutbar ist.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat alle für die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung notwendigen Informationen, Freigaben, Zugänge, Pläne und Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen.
  2. Vor Beginn von Montagearbeiten hat der Kunde Schumann GmbH unaufgefordert über verdeckt geführte Strom-, Gas-, Wasser-, Daten- und sonstige Leitungen, statische Besonderheiten, Gefahrenquellen sowie besondere betriebliche Anforderungen zu informieren.
  3. Der Kunde sorgt für freien Zugang zu den Einsatzorten, geeignete Arbeitsbedingungen, erforderliche Hilfsleistungen, Strom, Wasser, Beleuchtung, sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten und die rechtzeitige Erbringung branchenfremder Vorleistungen.
  4. Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben oder verspäteter Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.

§ 4 Preise, Vergütung und Abrechnung

  1. Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Soweit kein Pauschalpreis vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den vereinbarten oder üblichen Verrechnungssätzen. Arbeitszeit, Vorbereitungszeit, Reisezeit, Wartezeit, Rückmeldungen, Dokumentation, Material, Verschnitt, Fahrtkosten, Fracht, Verpackung und sonstige Nebenkosten können gesondert berechnet werden.
  3. Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden mit den vereinbarten Zuschlägen berechnet.
  4. Gebühren und Kosten Dritter, etwa von Netzbetreibern, Behörden, Polizei, Feuerwehr, Prüfsachverständigen oder sonstigen Stellen, trägt der Kunde, sofern sie nicht von Schumann GmbH zu vertreten sind.
  5. Schumann GmbH ist berechtigt, Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen, geliefertes Material und entstandenen Aufwand zu verlangen.

§ 5 Ausführungsfristen, Teilleistungen und höhere Gewalt

  1. Ausführungsfristen beginnen erst, wenn alle technischen, kaufmännischen und organisatorischen Voraussetzungen geklärt sind und der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
  2. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche verlängern die Ausführungszeit angemessen und können eine gesonderte Vergütung auslösen.
  3. Schumann GmbH darf zumutbare Teilleistungen erbringen und gesondert abrechnen.
  4. Höhere Gewalt und Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Schumann GmbH, insbesondere Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen, Lieferausfälle, Energie- oder Netzstörungen, Cybervorfälle oder vergleichbare Ereignisse, verlängern Fristen um die Dauer der Störung zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit.

§ 6 Abnahme und Gefahrübergang

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
  2. Die Abnahme kann ausdrücklich, durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls, durch Inbetriebnahme, produktive Nutzung oder durch Ablauf einer angemessenen Prüffrist erfolgen.
  3. Verlangt Schumann GmbH nach Fertigstellung die Abnahme und verweigert der Kunde diese nicht unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels innerhalb einer angemessenen Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
  4. Mit Abnahme, spätestens mit Inbetriebnahme oder Nutzung der Leistung durch den Kunden, geht die Gefahr auf den Kunden über. Bei Teilabnahmen gilt dies entsprechend für den jeweiligen Leistungsteil.

§ 7 Fernservice, IT-Sicherheit und Systemzugriff

  1. Soweit vereinbart oder technisch erforderlich, darf Schumann GmbH Service- und Diagnoseleistungen per Fernzugriff erbringen. Art, Umfang und Sicherheitsniveau des Zugriffs richten sich nach Vertrag und Stand der Technik.
  2. Der Kunde stellt die Erreichbarkeit der Anlage, erforderliche Freigaben und sichere Zugänge bereit. Er bleibt für seine IT-Infrastruktur, Netzwerksicherheit, Zugangsdatenverwaltung und die Umsetzung angemessener Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich.
  3. Schumann GmbH dokumentiert Fernserviceleistungen in geeigneter Form. Widerspricht der Kunde einem Tätigkeitsnachweis nicht innerhalb von fünf Werktagen in Textform, gilt die dokumentierte Serviceleistung als bestätigt.
  4. Bei Abschaltungen oder Funktionsunterbrechungen von sicherheitsrelevanten Anlagen hat der Kunde für geeignete Ersatz- oder Kompensationsmaßnahmen zu sorgen, soweit dies außerhalb des Verantwortungsbereichs von Schumann GmbH liegt.

§ 8 Änderungen, Prüfungen und Sachverständige

  1. Änderungen, Erweiterungen oder Verlegungen technischer Anlagen können Funktionsprüfungen, Wiederinbetriebnahmen oder behördlich bzw. baurechtlich erforderliche Sachverständigenprüfungen notwendig machen.
  2. Der Kunde ist für die Beauftragung, Koordination und Kostentragung solcher Prüfungen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Leistungen von Schumann GmbH im Zusammenhang mit Prüfungen werden gesondert vergütet.

§ 9 Kündigung und Abbestellung durch den Kunden

  1. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag ohne von Schumann GmbH zu vertretenden Grund oder bestellt er Leistungen ab, kann Schumann GmbH die bis dahin erbrachten Leistungen, Lieferungen und Aufwendungen abrechnen.
  2. Für den noch nicht erbrachten Leistungsteil kann Schumann GmbH eine angemessene Pauschale für entgangenen Gewinn verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder Gewinnentgang nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

§ 10 Eigentumsvorbehalt bei Werkleistungen

  1. Gelieferte und eingebaute Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Schumann GmbH, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes geworden sind.
  2. Werden Gegenstände wesentliche Bestandteile, tritt der Kunde Schumann GmbH zur Sicherung der Vergütung etwaige Forderungen oder Miteigentumsrechte ab, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde den Ausbau solcher Gegenstände zu dulden, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers entfernt werden können, sofern keine berechtigten Gegenrechte bestehen.

§ 11 Mängelrechte bei Werkleistungen

  1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abnahme in Textform anzuzeigen. Bei kaufmännischen Kunden bleiben gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unberührt.
  2. Bei berechtigten Mängeln kann Schumann GmbH nach eigener Wahl nachbessern oder eine mangelfreie Leistung neu erbringen. Der Kunde hat Schumann GmbH die hierfür erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
  3. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung, Rücktritt, Selbstvornahme und Schadensersatz nach Maßgabe dieser AGB und der gesetzlichen Voraussetzungen zu.
  4. Mängelansprüche für Bauwerke richten sich nach den gesetzlichen Fristen. Für sonstige werkvertragliche Leistungen, Anlagen, elektrische, elektronische oder maschinelle Komponenten gilt, soweit zulässig, eine Verjährungsfrist von zwölf Monaten ab Abnahme.
  5. Keine Mängelrechte bestehen für natürliche Abnutzung, unterlassene oder fehlerhafte Wartung, unsachgemäße Bedienung, Eingriffe Dritter, nicht freigegebene Änderungen, ungeeignete Betriebsmittel, äußere Einflüsse, Überspannung, Witterung, höhere Gewalt oder vom Kunden beigestellte Produkte und Vorleistungen.
  6. Stellt sich eine Mängelanzeige als unbegründet heraus, kann Schumann GmbH den für Prüfung, Anfahrt, Arbeitszeit und Material entstandenen Aufwand berechnen, soweit der Kunde erkannt hat oder hätte erkennen können, dass kein Mangel im Verantwortungsbereich von Schumann GmbH vorliegt.

§ 12 Software und digitale Komponenten

  1. Soweit Schumann GmbH Software, Parametrierungen oder digitale Komponenten bereitstellt, erhält der Kunde nur die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Eigentums-, Urheber- und Schutzrechte verbleiben bei Schumann GmbH oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
  2. Der Kunde darf Software nicht ohne Zustimmung von Schumann GmbH vervielfältigen, bearbeiten, dekompilieren, Dritten überlassen oder eigenmächtig in die Programmstruktur eingreifen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
  3. Eine absolut fehlerfreie Software kann nach dem Stand der Technik nicht zugesagt werden. Geschuldet ist eine Software, die für die vertraglich vorausgesetzte Nutzung geeignet ist. Updates, Anpassungen oder Verbesserungen stellen nicht ohne Weiteres einen Mangel dar.
  4. Für das Zusammenwirken mit kundenseitiger Hard- oder Software, Netzwerken, Telekommunikationsanschlüssen oder sonstiger Infrastruktur haftet Schumann GmbH nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 13 Datenschutz

  1. Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
  2. Der Kunde schafft die Voraussetzungen dafür, dass Schumann GmbH vereinbarte Leistungen datenschutzkonform erbringen kann, insbesondere durch erforderliche Informationen, Einwilligungen, Berechtigungen oder vertragliche Grundlagen.

§ 14 Haftung und Schlussbestimmungen

  1. Für Haftung, Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten die Regelungen aus dem Abschnitt „Geschäftskunden (B2B): Kaufverträge“, dort §§ 9 und 10, entsprechend, soweit nicht zwingendes Werkvertragsrecht entgegensteht.
  2. Alle Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden.